Wahlordnung

 Aufgrund des § 4 Abs. 10 der Satzung der Stadt Ingolstadt für das Jugendparlament in Ingolstadt beschließt die Stadt Ingolstadt folgende 

Anlage 3 zur Sitzungsvorlage V 1022/22

Wahlordnung

zur Wahl des Jugendparlaments Ingolstadt

Einleitung 

Die Wahlordnung für die Wahl des Ingolstädter Jugendparlaments 2021 richtet sich nach § 4 der Satzung der Stadt Ingolstadt für das Jugendparlament (V0271/21) und nach den in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) festgelegten Wahlrechtsgrundsätzen, wonach die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim stattfindet. 

§ 1 Wahlgrundsätze, Wahlvorgang 

(1) Die Wahl wird nach den Grundsätzen einer Mehrheitswahl durchgeführt. 

(2) Aus allen zugelassenen Wahlvorschlägen wird eine gemeinsame Kandidat:innen-Liste gebildet. 

(3) Jede:r Wähler:in hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Jugendparlamentes zu wählen sind. Bei der Wahl 2021 sind dies 25 Stimmen je Wähler:in, wobei auf eine einzelne sich bewerbende Person bis zu 3 Stimmen vergeben werden können. 

(4) Gewählt sind die 25 Kandidat:innen mit den meisten Stimmen. 

(5) Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet über die Zuteilung des Sitzes das vom/von der Wahlleiter:in zu ziehende Los. 

§ 2 Wahlzeit 

(1) Die Wahlzeit beträgt zwei Jahre. 

(2) Sie beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Wahlstichtag folgt, dies ist 2021 am Donnerstag, den 1.7.2021. 

(3) Sie endet mit der konstituierenden Sitzung eines neu gewählten Jugendparlaments vsl. im Juli 2023 

§ 3 Wahlleitung & Wahlausschuss 

(1)Die Wahlorgane sind a. die/der Wahlleiter:in, 2 

b. der Wahlausschuss. (2) Der Wahlausschuss, bestimmt durch das Amt für Jugend und Familie und durch den Stadtjugendring, besteht aus insgesamt 3 Personen. Dies sind jeweils eine Person, die dem Amt für Jugend und Familie, dem Stadtjugendring und der Initiativgruppe Jupa angehört. Mitglieder des Wahlausschusses dürfen sich nicht als Kandidat:in für die Jugendparlamentswahl bewerben. 

(3) Der Wahlausschuss bestimmt aus seinen Reihen eine/einen Wahlleiter:in. (4) Die/Der Wahlleiter:in ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich und führt die Geschäfte des Wahlausschusses. 

(5) Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses können Hilfskräfte, die nicht an der Abstimmung teilnehmen, hinzugezogen werden. Über die Gültigkeit zweifelhafter Stimmzettel entscheidet der Wahlausschuss. 

§ 4 Wähler:innen-Verzeichnis 

(1) Stimmberechtigt und berechtigt zu kandidieren sind alle jungen Menschen die an den Wahlstichtagen das 14. Lebensjahr aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und ihre Wohnung in Ingolstadt haben. Junge Menschen aus der Region 10, die am Wahlstichtag das 14. Lebensjahr aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und die am Wahlstichtag in Ingolstadt eine Schule/Hochschule besuchen oder einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, dürfen wählen, nachdem sie sich spätestens am 28. Tag vor dem Wahlstichtag in das Wählerverzeichnis Jugendparlament Ingolstadt eingetragen haben. 

(2) Als Stichtag für die Wahl des Jugendparlaments 2021 wird hiermit festgelegt: 18.06.2021. 

(3) Die stimmberechtigten Ingolstädter:innen werden von der Stadt Ingolstadt ermittelt und vom Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt im Vorfeld der Wahl per Dialogpost zur Teilnahme an der Wahl und zur Kandidatur für das Jugendparlament aufgerufen. 

(4) Stimmberechtigte junge Menschen aus der Region 10 werden durch geeignete Werbemaßnahmen in Sozialen Medien zur Teilnahme und Kandidatur aufgefordert und müssen sich für eine Kandidatur bis spätestens Freitag, den 21.05.2021 und zur Teilnahme an der Wahl bis spätestens Freitag, den 21.05.2021 Online im Kandidat:innen und/oder Wähler:innen-Verzeichnis unter www.jupa-ingolstadt.de registrieren. 

§ 5 Wahlvorschläge 

(1) Wahlvorschläge können ab dem 19.4.2021 bis spätestens 21.05.2021 online unter www.jupa-ingolstadt.de und nur von Einzelbewerber:innen eingereicht werden. 

(2) Die Pflichtangaben für eine Bewerbung als Kandidat:in oder für die Teilnahme an der Wahl bei Wohnung in der Region 10 sind: 

Vornamen (oder gebräuchlicher Rufnamen), Familiennamen, Geburtsdatum, Anschrift sowie Schulbesuch/Studium/Ausbildung oder berufliche Tätigkeit in Ingolstadt. Alle weiteren Angaben wie Hobbys, Motivation der Kandidatur etc. sind freiwillig. 

(3) Der Wahlvorschlag muss von der/dem Kandidat:in selbst handschriftlich unterzeichnet sein. 

(4) Bei Minderjährigen ist eine von mindestens einer/einem gesetzlichen Vertreter:in unterzeichnete Einverständniserklärung erforderlich. 

(5) Weitere Unterschriften von Unterstützern des Wahlvorschlages sind nicht erforderlich. (6) Die Zusätze „Frau“ oder „Herr“, „Geschlecht“, „Religion“, „Nationalität“ oder „Stand“ müssen nicht angegeben werden. 3 

§ 6 Zulassung & Veröffentlichung 

(1) Der Wahlausschuss beschließt spätestens am 20. Tag vor Beginn der Wahl über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (2) Die Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt in einer vom Wahlausschuss gelosten Reihenfolge. 

(3) Die Bekanntmachung aller zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt online unter 

www.jupa-ingolstadt.de und durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit spätestens am 20. Tag vor Beginn der Wahl. 

§ 7 Zusendung Wahlunterlagen, Stimmzettel & Stimmabgabe 

(1) Spätestens bis zum 10. Tag vor der Wahl wird allen Stimmberechtigten nach § 4 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung mit der Kandidat:innen-Liste sowie eine Übersicht aller Stimmabgabestellen inkl. der jeweiligen Öffnungszeiten per Dialogpost zugeschickt. Mit der Wahlbenachrichtigung wird auch auf die Möglichkeit der Durchführung einer Online-Wahl hingewiesen. Der QR-Code für den Zugang zu der Internetseite, auf der die Wahlberechtigten Informationen zur Jupa-Wahl und zu den Kandidaten/Kandidatinnen finden und auf der sie mit dem personalisierten und technisch nur einmal gültigen Code ihre Stimmen abgeben können, wird ebenfalls mit der Wahlbenachrichtigung verschickt.

(2) Die Stimmabgabe erfolgt im Zeitraum vom Montag, den 14.6. – Freitag, den 18.6.2021 in einer der ca. 30 Jupa-Stimmabgabestellen an Ingolstädter Schulen und Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten. 

§ 8 Absage der Wahl & Nichtzustandekommen 

(1) Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen, oder werden weniger als 25 Bewerber:innen zur Wahl zugelassen, sagt die/der Wahlleiter:in die Wahl ab und macht dies öffentlich bekannt. 

(2) Sollten weniger als die Hälfte der 25 stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden, dann gilt das Jugendparlament als nicht zustande gekommen. 

§ 9 Wahlergebnis 

(1) Die Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt am 18.06.2021 ab 17:00 Uhr in öffentlicher Sitzung des Wahlausschusses. 

(2) Der Wahlausschuss stellt als Wahlergebnis fest 1. die Zahl der Wahlberechtigten 2. die Zahl der Wähler:innen 3. die Zahl der ungültigen Stimmzettel 4. die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 5. die Zahl der für die einzelnen Kandidat:innen abgegeben gültigen Stimmen (3) Gewählt sind die 25 Bewerber:innen mit den meisten Stimmen, mindestens jedoch einer Stimme. 

(4) Alle nicht gewählten Bewerber:innen, auf die Stimmen entfallen sind, sind Nachrücker:innen in der Reihenfolge der von ihnen erzielten Stimmen.

(5) Das festgestellte Wahlergebnis wird durch die/den Vorsitzende:n des Wahlausschusses mündlich bekannt gegeben.

(6) Über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift anzufertigen, die von allen Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen ist. Soweit Ergebnisse im Rahmen der Online-Wahl gewonnen wurden, sind diese Daten nach Beendigung der Wahl auszuwerten und elektronisch zu archivieren, wobei darauf zu achten ist, dass das gewählte Programm keine Zuordnung zulässt, welche Person welche Kandidatin/welchen Kandidaten gewählt hat.

§ 10 Inkrafttreten 

Diese Wahlordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Weitere Informationen

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Info-Broschüre

Hier findest Du die Broschüre mit allen Informationen zur Wahl 2023.

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Bürgermeister Anschreiben

Hier findest Du das Anschreiben des Oberbürgermeisters zur Wahl 2023.