Leichte Sprache!

Das Jugend-Parlament 

in Ingolstadt

Jede Stadt hat ein Stadt-Parlament. Im Stadt-Parlament sind Politiker aus verschiedenen Parteien. Sie beraten und entscheiden, was in der Stadt passiert. Zum Beispiel: Ob die Stadt einen neuen Kinder-Garten braucht. Oder ob eine Straße neu gemacht werden muss. Die Politiker im Stadt-Parlament sind Erwachsene.

Aber es sollen auch junge Menschen in der Stadt mit-bestimmen. Deshalb gibt es das Jugend-Parlament. 

Was macht das Jugend-Parlament? 

Das Jugend-Parlament kümmert sich um die Wünsche von jungen Menschen in Ingolstadt. 

Zum Beispiel bei Wünschen rund um die Freizeit. 

Das Jugend-Parlament trifft sich in Sitzungen. 

Und berät dann gemeinsam, was gemacht werden soll. 

Das Jugend-Parlament arbeitet ehrenamtlich. 

Das heißt: man bekommt kein Geld für seine Arbeit. 

Das Jugend-Parlament kann auch Veranstaltungen machen. 

Dafür gibt es dann Geld von der Stadt Ingolstadt. 

Zum Beispiel für Material. 

Das Jugend-Parlament bekommt Hilfe vom Stadt-Jugend-Ring 

und vom Amt für Jugend und Familie. 

 

Kandidaten 

Das Jugend-Parlament muss gewählt werden. 

Das heißt: 

Jugendliche dürfen die Mitglieder für das Jugend-Parlament wählen. 

Für die Wahl braucht man Kandidaten. 

Das sind die Jugendlichen, die sich wählen lassen wollen. 

Das Jugend-Parlament hat 25 Mitglieder. 

Also brauchen wir für die Wahl mehr als 25 Kandidaten. 

Wer kann Kandidat werden? 

Du musst: 

  • am 16. Juni 2023 schon 14 Jahre alt sein 
  • am 16. Juni 2023 noch nicht 21 Jahre alt sein 
  • in Ingolstadt wohnen 
  • in den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg oder Eichstätt wohnen, und in Ingolstadt zur Schule gehen, studieren oder arbeiten. 

Wir brauchen DICH – Werde Kandidat! 

Was brauche ich als Kandidat? 

Als Kandidat muss man bei den anderen Jugendlichen bekannt werden. 

Wir helfen dir dabei, damit die anderen Jugendlichen dich kennen lernen. 

Du kannst tolle Fotos von dir machen lassen. 

Wir stellen dich bei Instagram als Kandidaten vor. 

Und dein Foto und dein Name stehen dann auf unserer Hompage: 

www.jupa-ingolstadt.de 

Du kannst dich bis zum 19. Mai 2023 bei uns melden: 

Telefon: 08 41-93 55 51 6 

Mail: hermannseder@srj-in.de 

Wer darf wählen? 

Du musst: 

  • am 16. Juni 2023 schon 14 Jahre alt sein 
  • am 16. Juni 2023 noch nicht 21 Jahre alt sein 
  • in Ingolstadt wohnen 
  • in den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg oder Eichstätt wohnen, und in Ingolstadt zur Schule gehen, studieren oder arbeiten. 
SJRIN.Jupa.leichtesprache-005

Wie kann ich wählen? 

Wenn du in Ingolstadt lebst, bekommst du die Wahl-Unterlagen mit der Post geschickt. 

Wenn du im Landkreis lebst, und in Ingolstadt zur Schule gehst, studierst oder arbeitest: 

Kannst du dich im Wählerinnen-Verzeichnis/Wähler-Verzeichnis eintragen. 

Das findest du im Internet unter: www.jupa-ingolstadt.de 

Achtung! Letzter Termin zur Eintragung: 19. Mai 2023 

Danach bekommst du die Wahl-Unterlagen mit der Post. 

Die Wahl ist vom 12. Juni bis zum 16. Juni 2023 

Für Fragen rund um das Thema Jugend-Parlament: 

Telefon: 08 41-93 55 51 6 

Mail: hermannseder@srj-in.de 

Übersetzung:

Offene Hilfen 

Caritas-Zentrum St. Vinzenz 

Büro für Leichte Sprache 

Frühlingstr. 15 

85055 Ingolstadt 

Prüfer der Leichten Sprache: 

Christine Beck 

Christina Stillinger 

Bilder: 

© Lebenshilfe für Menschen 

mit geistiger Behinderung Bremen e.V. 

Illustrator Stefan Albers 

Atelier Fleetinsel, 2013 

Weitere Informationen

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Info-Broschüre

Hier findest Du die Broschüre mit allen Informationen zur Wahl 2023.

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Oberbürgermeister Anschreiben

Hier findest Du das Anschreiben des Oberbürgermeisters zur Wahl 2023.